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Katastrophenschutz

Neben dem stationären Wasserrettungsdienst in Schwimmbädern, Badeseen und Flüssen sind unsere Kameradinnen und Kameraden in Hessen auch in die öffentliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz eingebunden. Grundlage hierfür bildet das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)“. Hier heißt es im § 26, dass in Hessen Katastrophenschutzeinheiten unter anderem für die Wasserrettung vorgehalten werden. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft wird  über den § 19 in Verbindung mit § 27 namentlich für die Mitwirkung im Rahmen dieses Gesetzes benannt.

Die Hessischen DLRG-Gliederungen stellen in zehn Landkreisen einen Wasserrettungszug (WRZ) und in neun weiteren Landkreisen jeweils eine Erweiterte Wasserrettungsgruppe (EWrGr).

Die Gliederung der Wasserrettungszüge sowie der Erweiterten Wasserrettungsgruppen ergibt aus dem Hessischen Katastrophenschutzkonzept. Demnach besteht ein Wasserrettungszug aus 25 Einsatzkräften, die Erweiterten Wasserrettungsgruppen bestehen aus 12 Einsatzkräften.

Vereinfacht kann man festhalten, dass die Erweiterte Wasserrettungsgruppe aus einem Tauchtrupp, einem Strömungsrettertrupp und zwei Bootstrupps, der Wasserrettungszug aus zwei Tauchtrupps, einem Strömungsrettertrupp und vier Bootstrupps besteht. Beim Wasserrettungszug kommt zusätzlich noch eine Führungskomponente dazu.

Zur Kernaufgabe der Wasserrettung gehört die Rettung von Menschen und Tieren aus Wasser- oder Eisgefahr. Die DLRG unterstützt weiterhin bei der Bergung von Gegenständen aus Wassergefahren. Mit unseren Booten übernehmen wir Transport- und Versorgungsfahrten auf dem (Hoch-)Wasser oder sichern andere Einsatzkräfte bei Tätigkeiten am oder im Wasser ab. Weiterhin führen unsere Taucher Suchmaßnahmen, Erkundungen oder auch Arbeiten- und Sicherungsmaßnahmen unter Wasser durch. Bei Hochwassereinsätzen arbeiten wir mit den anderen Einsatzkräften gemeinsam zum Schutz von Gegenständen und Gebäuden vor Wasserschäden. Unsere Einsatzkräfte leiten auch Privatpersonen zur Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen z.B. beim Sandsackfüllen oder dem wirkungsvollen Verbau von Sandsäcken an.

Die weiterführende Ausbildung der Einsatzkräfte baut auf die in den Gliederungen vor Ort vermittelten Kenntnisse der Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst auf.

Die weiterführenden Lehrgänge zur Wissensvermittlung, z.B. über Deichsicherungsmaßnahmen, Aufgaben der Kraftfahrzeugführer im Katastrophenschutz, Taucheinsätze unter schwierigen Bedingungen, Unterwasserarbeiten und Hebesack-Einsatz zur Bergung von schweren Gegenständen aus dem Wasser sowie die Prüfungen zur Berechtigung zur Führung von Motorrettungsbooten sowie Führungslehrgänge finden auf Landesverbandsebene statt.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Katastrophenschutz stellen sowohl die Gliederungen als auch das Land Hessen Material zur Verfügung. Die Wasserrettungszüge sind alle mit einheitlichen Gerätewagen Wasserrettung (GW-WR) durch das Land ausgestattet worden. Dazu kommen noch jeweils ein Hochwasserboot und zwei Rettungsboote vom Typ RTB2.

An alle Erweiterten Wasserrettungsgruppen wurden im Jahr 2018 einheitliche Gerätewagen Tauchen ("GW-Taucher") vom Land Hessen übergeben.

Die übrigen Fahrzeuge, Boote und Ausrüstungsgegenstände werden von den Gliederungen vor Ort gestellt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse.

Erfahrene Führungskräfte unserer Einheiten haben sich auch zu Fachberatern weiterbilden lassen und stehen den Technischen Einsatzleitungen vor Ort oder den Katastrophenschutzstäben der Landkreise sowie den drei Regierungspräsidien und dem Krisenstab der Landesregierung als kompetente Ansprechpartner rund um die Wasserrettung sowie bei Hochwassergefahren, aber auch unterstützend bei allen anderen Großschadenslagen oder Katastrophen zur Verfügung.

Grundausbildung im Katastrophenschutz

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Weiterbildungsmöglichkeiten

Abzeichen

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Die Grundstufe zum Strömungsretter 1 muss von jeder Einsatzkraft vor dem Einsatz in der Strömungsrettung durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Dieser Lehrgang gilt gleichzeitig als Grundlage für die Ausbildung zum Air Rescue Specialist (ARS) für die hubschraubergestützte Wasserrettung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331)
  • Körperliche Fitness: Lauf-Ausdauertest (zeitnah vor praktischem Lehrgangsteil) (Körperliche Fitness: Lauf-Ausdauertest (zeitnah vor praktischem Lehrgangsteil))
  • Ausbildung: Einsatzfähigkeit für Strömungsretter (1000) (nicht älter als 1 Jahre)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SR-relevanten Grundlagen und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • theoretische Prüfung

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Taucherdienst

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 0 Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002 (konkretes Alter in der PO nicht beziffert).)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (161)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der Tauchtheorie

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer
  • Prüfungsteil Einsatztauchen

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