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Der Vorstand

§ 10 VORSTAND

1 Der  Vorstand  leitet  die  Ortsgruppe  im  Rahmen  dieser  Satzung. Ihm  obliegt  insbesondere  die  Ausführung  der  Beschlüsse  der  Mitgliederversammlung.  Er  ist  für  die  Geschäftsführung verantwortlich und führt die Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt.

2 Den Vorstand bilden mindestens: a)der Vorsitzende b)ein stellvertretender Vorsitzender c)der Schatzmeister d)der Technische Leiter e)der Vorsitzende der Jugend der Ortsgruppe Der Vorstand kann erweitert werden. Jedes Mitglied kann im Vorstand nur eine Funktion ausüben.

3 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein/e Stellvertreter. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand.

4 Die  Mitglieder  des  Vorstandes,  die  Kassenprüfer  und  die  Delegierten  zur  Kreisverbandstagung werden in der Mitgliederversammlung für den Zeitraum von drei Jahren gewählt.  Ihre  Amtszeit  beginnt  mit  der  Annahme  der  Wahl  und  endet  mit  der  Annahme der Wahl durch den Nachfolger. Der Jugendvorsitzende wird in der Jugendversammlung gewählt.

5 Die Wahl erfolgt geheim. Wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht, kann offen gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.

6 Gewählt  ist,  wer  mindestens  eine  Stimme  mehr  als  die  Hälfte  der  abgegebenen  Stimmen  auf  sich  vereinigt.  Stimmenthaltungen  und  ungültige  Stimmen  werden  bei  der  Ermittlung  der  Mehrheit  nicht  mitgezählt.  Wird  bei  mehreren  Kandidaten  eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten  Stimmenzahl  eine  Stichwahl  statt,  die  bei  Stimmengleichheit  zu  wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt.

7 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während dessen Amtszeit aus, beauftragt der Vorstand  ein  geeignetes  Mitglied  der  DLRG  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  bis  zur  Ergänzungswahl.  Scheidet  der  Vorsitzende  aus,  ist  unverzüglich  eine  Neu-wahl durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen.

8 Der  Vorstand  tagt  nach  Bedarf  oder  auf  schriftlichen  Antrag  von  mindestens  drei  seiner  Mitglieder.  Zu  Sitzungen  des  Vorstandes  ist  mindestens  2  Wochen  vorher  schriftlich – unter Bekanntgabe der Tagesordnung – einzuladen. Der Vertreter eines Vorstandsmitglieds  hat  nur  Stimmrecht,  wenn  das  Vorstandsmitglied  nicht  anwe-send ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

9 Für die Beschlussfassung des Vorstandes sowie für das Protokoll findet § 8 Abs. 2, 5 und 7 entsprechende Anwendung.

Fassung vom 27.01.1995 Neufassung vom 18.02.2011 mit Änderung vom 22.02.2013

Funktion Name E-Mail
Vorsitzende/r Kurt Schulmeyer vorsitz@gross-gerau.dlrg.de
stellv. Vorsitzende/r Eric Passler (Kommiss.) vorsitz@gross-gerau.dlrg.de
Schatzmeister/in Kerstin Gerloni finanzen@gross-gerau.dlrg.de
Leiter/in - Ausbildung Alexandra Senzel † ausbildung@gross-gerau.dlrg.de
Leiter/in - Ausbildung Jennifer Ecker (Kommiss.) ausbildung@gross-gerau.dlrg.de
Leiter/in - Einsatz Vakant einsatz@gross-gerau.dlrg.de
Verbandskommunikation Vakant kommunikation@gross-gerau.dlrg.de
Beisitzer/ende Thorsten Pohl  
Beisitzer/ende Elke Helfrich  
Beisitzer/ende Sarah-Janine Surma  
Alexandra Senzel
*1970 - † 2022

Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber überall, wo wir DLRGler sind, denn immer sind irgendwo Spuren Deines Lebenswerks. Wir trauern um unsere Kameradin, Leiterin Ausbildung und Vorstandsmitglied.

Über viele Jahre warst du ein pflichtbewusste und aktive DLRGlerin. Für viele von uns wirst du als Leiterin Ausbildung, aktives Mitglied im Katastrophenschutz und Freundin in Erinnerung bleiben. Wir werden die gemeinsame Zeit nie vergessen und dir ein ehrendes Andenken bewahren.

Wir vermissen dich!

Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Der Vorstand und die Mitglieder der

DLRG Ortsgruppe Groß-Gerau e.V.

Der Jugendvorstand

Funktion Name E-Mail
Jugendvorsitzende Imke Laternicht jugend@gross-gerau.dlrg.de
stellv. Jugendvorsitzende Jessica Mbakop Sandjo jugend@gross-gerau.dlrg.de

Die Beauftragten

§ 11 KOMMISSIONEN UND BEAUFTRAGTE

1 Kommissionen  können  durch  Beschluss  eines  Organs  für  bestimmte  und  abge-grenzte  Aufgaben  gebildet  werden.  Die  Kommission  wählt  ihren  Vorsitzenden  selbst.

2 Kommissionen haben ihre Arbeitsergebnisse dem Organ, welches sie berufen hat, zur Auswertung und  Beschlussfassung vorzulegen.

3 Für  besondere  Fachgebiete  können  vom  Vorstand  Beauftragte  berufen  werden.  Ihnen kann die Erledigung genau begrenzter Aufgaben übertragen werden.

Fassung vom 27.01.1995 Neufassung vom 18.02.2011 mit Änderung vom 22.02.2013

Aufgabengebiet Name E-Mail
Schriftführer/in Vakant geschaeftsfuehrung@gross-gerau.dlrg.de
Liegenschaften Vakant liegenschaften@gross-gerau.dlrg.de
Mitgliederverwaltung Kurt Schulmeyer mitglieder@gross-gerau.dlrg.de
Schwimmen Eric Passler schwimmen@gross-gerau.dlrg.de
Prüfungsabnahme Jennifer Ecker pruefung@gross-gerau.dlrg.de
Rettungssport Vakant rettungssport@gross-gerau.dlrg.de
Wasserrettungsdienst Eric Passler wrd@gross-gerau.dlrg.de
Katastrophenschutz Kurt Schulmeyer kats@gross-gerau.dlrg.de
Bootswesen Vakant boot@gross-gerau.dlrg.de
Tauchwesen Vakant tauchen@gross-gerau.dlrg.de
Information und Kommunikation (Sprechfunk) Kurt Schulmeyer iuk@gross-gerau.dlrg.de
Medizin Mark Czerny medizin@gross-gerau.dlrg.de
Internet Eric Passler webmaster@gross-gerau.dlrg.de

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