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Katastrophenschutz

Neben dem stationären Wasserrettungsdienst in Schwimmbädern, Badeseen und Flüssen sind unsere Kameradinnen und Kameraden in Hessen auch in die öffentliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz eingebunden. Grundlage hierfür bildet das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)“. Hier heißt es im § 26, dass in Hessen Katastrophenschutzeinheiten unter anderem für die Wasserrettung vorgehalten werden. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft wird  über den § 19 in Verbindung mit § 27 namentlich für die Mitwirkung im Rahmen dieses Gesetzes benannt.

Die Hessischen DLRG-Gliederungen stellen in zehn Landkreisen einen Wasserrettungszug (WRZ) und in neun weiteren Landkreisen jeweils eine Erweiterte Wasserrettungsgruppe (EWrGr).

Die Gliederung der Wasserrettungszüge sowie der Erweiterten Wasserrettungsgruppen ergibt aus dem Hessischen Katastrophenschutzkonzept. Demnach besteht ein Wasserrettungszug aus 25 Einsatzkräften, die Erweiterten Wasserrettungsgruppen bestehen aus 12 Einsatzkräften.

Vereinfacht kann man festhalten, dass die Erweiterte Wasserrettungsgruppe aus einem Tauchtrupp, einem Strömungsrettertrupp und zwei Bootstrupps, der Wasserrettungszug aus zwei Tauchtrupps, einem Strömungsrettertrupp und vier Bootstrupps besteht. Beim Wasserrettungszug kommt zusätzlich noch eine Führungskomponente dazu.

Zur Kernaufgabe der Wasserrettung gehört die Rettung von Menschen und Tieren aus Wasser- oder Eisgefahr. Die DLRG unterstützt weiterhin bei der Bergung von Gegenständen aus Wassergefahren. Mit unseren Booten übernehmen wir Transport- und Versorgungsfahrten auf dem (Hoch-)Wasser oder sichern andere Einsatzkräfte bei Tätigkeiten am oder im Wasser ab. Weiterhin führen unsere Taucher Suchmaßnahmen, Erkundungen oder auch Arbeiten- und Sicherungsmaßnahmen unter Wasser durch. Bei Hochwassereinsätzen arbeiten wir mit den anderen Einsatzkräften gemeinsam zum Schutz von Gegenständen und Gebäuden vor Wasserschäden. Unsere Einsatzkräfte leiten auch Privatpersonen zur Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen z.B. beim Sandsackfüllen oder dem wirkungsvollen Verbau von Sandsäcken an.

Die weiterführende Ausbildung der Einsatzkräfte baut auf die in den Gliederungen vor Ort vermittelten Kenntnisse der Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst auf.

Die weiterführenden Lehrgänge zur Wissensvermittlung, z.B. über Deichsicherungsmaßnahmen, Aufgaben der Kraftfahrzeugführer im Katastrophenschutz, Taucheinsätze unter schwierigen Bedingungen, Unterwasserarbeiten und Hebesack-Einsatz zur Bergung von schweren Gegenständen aus dem Wasser sowie die Prüfungen zur Berechtigung zur Führung von Motorrettungsbooten sowie Führungslehrgänge finden auf Landesverbandsebene statt.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Katastrophenschutz stellen sowohl die Gliederungen als auch das Land Hessen Material zur Verfügung. Die Wasserrettungszüge sind alle mit einheitlichen Gerätewagen Wasserrettung (GW-WR) durch das Land ausgestattet worden. Dazu kommen noch jeweils ein Hochwasserboot und zwei Rettungsboote vom Typ RTB2.

An alle Erweiterten Wasserrettungsgruppen wurden im Jahr 2018 einheitliche Gerätewagen Tauchen ("GW-Taucher") vom Land Hessen übergeben.

Die übrigen Fahrzeuge, Boote und Ausrüstungsgegenstände werden von den Gliederungen vor Ort gestellt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse.

Erfahrene Führungskräfte unserer Einheiten haben sich auch zu Fachberatern weiterbilden lassen und stehen den Technischen Einsatzleitungen vor Ort oder den Katastrophenschutzstäben der Landkreise sowie den drei Regierungspräsidien und dem Krisenstab der Landesregierung als kompetente Ansprechpartner rund um die Wasserrettung sowie bei Hochwassergefahren, aber auch unterstützend bei allen anderen Großschadenslagen oder Katastrophen zur Verfügung.

Grundausbildung im Katastrophenschutz

Inhalte

  • Voraussetzungen • Mitgliedschaft in der DLRG • Basisausbildung Einsatzdienste (401) • Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe-Fortbildung • Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  • Ausbildungsinhalte • Sanitätsausbildung A (331) oder Sanitätsfortbildung (341) • Aufbaumodul "Grundlagen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Gefahrenabwehr"

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Ärztliche Tauglichkeit (oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)

Weiterbildungsmöglichkeiten

Abzeichen

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 18 Jahre
  • längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mindestens zwei Jahre Wasserrettungsdienst, davon mindestens ein Jahr Bootsdienst)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • Körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

Die Grundstufe zum Strömungsretter 1 muss von jeder Einsatzkraft vor dem Einsatz in der Strömungsrettung durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Dieser Lehrgang gilt gleichzeitig als Grundlage für die Ausbildung zum Air Rescue Specialist (ARS) für die hubschraubergestützte Wasserrettung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Wasserretter (ODER Basisausbildung Einsatzdienste (401) und Aufbaumodul „Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ (402) und Aufbaumodul „Schwimmen in fließenden Gewässern“ (403))
  • Sanitätsausbildung A
  • Ärztliche Tauglichkeit (ODER Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre)
  • Körperliche Fitness (o Lauf-Ausdauertest o Nachweis 400 m Schwimmen in 8 min)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SR-relevanten Grundlagen und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • NACHWEIS ZUR PRÜFUNG Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bun- deseinheitlicher Ausbildungsvorschrift DLRG-Signalmann (641) Diese Ausbildung kann in getrennten Modulen erfolgen.

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gemäß bundeseinheitlichem Fragebogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form einer Übung zu absolvieren.

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeit (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)
  • Mindestalter 15 Jahre (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG Gemäß DGUV Regel 105-002 Als Taucher bzw. Taucherin dürfen nur gesundheitlich geeignete Versicherte einge- setzt werden. Voraussetzung für die Durchführung eines Unterwasser-Einsatzauftra- ges ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Taucher bzw. zur Taucherin. Die Ausbildung kann bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Ausgebildete Taucher bzw. Tauche- rinnen unter 18 Jahren dürfen nur an Übungen und Ausbildungen teilnehmen. Die Übungen und Ausbildungen für Personen unter 18 Jahren sind so zu gestalten, dass weder psychische noch physische Gefährdungen zu erwarten sind.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (NACHWEIS ZU BEGINN DER AUSBILDUNG)
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Basisausbildung Einsatzdienste (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (NACHWEIS ZUR PRÜFUNG)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

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