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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Gross-Gerau e.V. findest du hier .
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§ 10 VORSTAND
1 Der Vorstand leitet die Ortsgruppe im Rahmen dieser Satzung. Ihm obliegt insbesondere die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er ist für die Geschäftsführung verantwortlich und führt die Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt.
2 Den Vorstand bilden mindestens: a)der Vorsitzende b)ein stellvertretender Vorsitzender c)der Schatzmeister d)der Technische Leiter e)der Vorsitzende der Jugend der Ortsgruppe Der Vorstand kann erweitert werden. Jedes Mitglied kann im Vorstand nur eine Funktion ausüben.
3 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein/e Stellvertreter. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand.
4 Die Mitglieder des Vorstandes, die Kassenprüfer und die Delegierten zur Kreisverbandstagung werden in der Mitgliederversammlung für den Zeitraum von drei Jahren gewählt. Ihre Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit der Annahme der Wahl durch den Nachfolger. Der Jugendvorsitzende wird in der Jugendversammlung gewählt.
5 Die Wahl erfolgt geheim. Wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht, kann offen gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.
6 Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt. Wird bei mehreren Kandidaten eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt, die bei Stimmengleichheit zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt.
7 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während dessen Amtszeit aus, beauftragt der Vorstand ein geeignetes Mitglied der DLRG mit der Wahrnehmung der Geschäfte bis zur Ergänzungswahl. Scheidet der Vorsitzende aus, ist unverzüglich eine Neu-wahl durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen.
8 Der Vorstand tagt nach Bedarf oder auf schriftlichen Antrag von mindestens drei seiner Mitglieder. Zu Sitzungen des Vorstandes ist mindestens 2 Wochen vorher schriftlich – unter Bekanntgabe der Tagesordnung – einzuladen. Der Vertreter eines Vorstandsmitglieds hat nur Stimmrecht, wenn das Vorstandsmitglied nicht anwe-send ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
9 Für die Beschlussfassung des Vorstandes sowie für das Protokoll findet § 8 Abs. 2, 5 und 7 entsprechende Anwendung.
Fassung vom 27.01.1995 Neufassung vom 18.02.2011 mit Änderung vom 22.02.2013

Kurt Schulmeyer
Vorsitzender

Eric Passler
stellv. Vorsitzender

Kerstin Gerloni
Schatzmeisterin

Jennifer Ecker
Leitung Ausbildung

VAKANT
Leitung Einsatz

VAKANT
Verbandskommunikation

David Stadion
Schriftführer

Viktoria Makowczynska
Beisitzende

Regine Kratz
Beisitzende

Imke Laternicht
Jugendvorsitzende

Jessica Mbakop Sandjo
stellv. Jugendvorsitzende

Nina Jones
stellv. Jugendvorsitzende

Linus Roos
stellv. Jugendvorsitzender
§ 11 KOMMISSIONEN UND BEAUFTRAGTE
1 Kommissionen können durch Beschluss eines Organs für bestimmte und abge-grenzte Aufgaben gebildet werden. Die Kommission wählt ihren Vorsitzenden selbst.
2 Kommissionen haben ihre Arbeitsergebnisse dem Organ, welches sie berufen hat, zur Auswertung und Beschlussfassung vorzulegen.
3 Für besondere Fachgebiete können vom Vorstand Beauftragte berufen werden. Ihnen kann die Erledigung genau begrenzter Aufgaben übertragen werden.
Fassung vom 27.01.1995 Neufassung vom 18.02.2011 mit Änderung vom 22.02.2013

VAKANT
Liegenschaften

Kurt Schulmeyer
Mitgliederverwaltung

Eric Passler
Schwimmen

Jennifer Ecker
Prüfungsabnahme

VAKANT
Rettungssport

Eric Passler
Wasserrettungsdienst

Viktoria Makowczynska
Stellv. Wasserrettungsdienst

Kurt Schulmeyer
Katastrophenschutz

David Stadion
Stellv. Katastrophenschutz

VAKANT
Bootswesen

VAKANT
Tauchwesen

Kurt Schulmeyer
Information und Kommunikation (Sprechfunk)

Mark Czerny
Medizin

Nikita Bullwinkel
Internet

Eric Passler
Stellv. Internet
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