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Rettungsschwimmen, Schwimmausbildung, Rettungssport, COVID-Pandemie

Wichtige Mitteilung zum Trainingsbetrieb!

Veröffentlicht: 27.11.2021
Autor: Kurt Schulmeyer

Seit Donnerstag bis vorerst 23.12.2021, wenn nicht vorher eine Änderung kommt, gilt hier zum Betreten des Hallenbades die 2G-Regel. Das heißt alle Personen ab 18 Jahre müssen einen Nachweis über eine gültige Impfung vorlegen oder einen Nachweis der Genesung. Die Nachweise, die wir bisher registriert haben, haben weiter Gültigkeit. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen jedes mal ihr Testheft unaufgefordert vorlegen, um den Nachweis für 2G zu erbringen. Wir werden in nächster Zeit dazu übergehen Kindern und Jugendliche, die ihr Testheft nicht vorlegen können, vom Training des jeweiligen Tages auszuschließen. Wir werden alle Ausreden nicht mehr akzeptieren z.B. habe ich vergessen, habe ich in der Schule liegen gelassen, ... . Nein, ihr braucht das jeden Tag für alle Eure Aktivitäten. Die Corona Verordnung ist hier klar geregelt.

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